Mehr über uns erfahren: Personelles der Armee (admin.ch)
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In der Tabelle finden Sie die Daten Ihrer nächsten militärischen Aufgebote. Aufgebotsdaten
Für Fragen bezüglich Rekrutierung ist das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee zuständig.
Normalerweise liegt die Altersgrenze für die Rekrutierung bei 24 Jahren - genauer gesagt in dem Kalenderjahr, in dem Sie dieses Alter erreichen. Wenn Sie diese Grenze überschritten haben aber dennoch Militärdienst leisten wollen, müssen Sie für die Rekrutierung einen schriftlichen Antrag stellen. Dies ist nur für folgende Personengruppen möglich:
Um sich für die Rekrutierung anzumelden, verwenden Sie bitte das Formular «Rekrutierung über der Altersgrenze» (siehe unten). Dieses sollten Sie elektronisch ausfüllen und via E-Mail oder per Post ans Kommando Rekrutierung schicken. Die Adresse finden Sie darauf abgedruckt. Vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben!
Der Chef des Personellen der Armee entscheidet über Ihren Antrag. Das Kommando Rekrutierung informiert Sie danach über den Entscheid.
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen.
Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers. Schweizer, die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.
Vorbehalten bleiben die bilateralen Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger. Die Schweiz hat bis heute mit Deutschland, Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen. Die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht der Doppelbürger wenden Sie sich an das Kommando Ausbildung, Personelles der Armee, Organisationseinheit Steuerung und Vorgaben, Bereich Rechtsanwendung und Vorgaben. Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen Ihre AHV-Nummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Telefonnummer an.
Militäramtliche Bescheinigungen
Benötigen Sie zuhanden ausländischer Behörden eine Bescheinigung über die absolvierten Militärdienste oder die Erfüllung der Wehrpflicht in der Schweiz, so wenden Sie sich schriftlich an das Personelle der Armee, Bereich Militärdienstpflicht/Verfügungen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Bescheinigung mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Um Probleme umgehen zu können, ist das Antragsformular samt den erwähnten Beilagen drei Monate vor Konsulatstermin beim Personellen der Armee einzureichen. Auf kurzfristig eingereichte Anfragen kann nicht eingegangen werden.