
Mehr über uns erfahren: Personelles der Armee (admin.ch)
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In der Tabelle finden Sie die Daten Ihrer nächsten militärischen Aufgebote. Aufgebotsdaten
Für Fragen bezüglich Rekrutierung ist das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee zuständig.
Normalerweise liegt die Altersgrenze für die Rekrutierung bei 24 Jahren - genauer gesagt in dem Kalenderjahr, in dem Sie dieses Alter erreichen. Wenn Sie diese Grenze überschritten haben aber dennoch Militärdienst leisten wollen, müssen Sie für die Rekrutierung einen schriftlichen Antrag stellen. Dies ist nur für folgende Personengruppen möglich:
Um sich für die Rekrutierung anzumelden, verwenden Sie bitte das Formular «Rekrutierung über der Altersgrenze» (siehe unten). Dieses sollten Sie elektronisch ausfüllen und via E-Mail oder per Post ans Kommando Rekrutierung schicken. Die Adresse finden Sie darauf abgedruckt. Vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben!
Der Chef des Personellen der Armee entscheidet über Ihren Antrag. Das Kommando Rekrutierung informiert Sie danach über den Entscheid.
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen.
Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers. Schweizer, die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.
Vorbehalten bleiben die bilateralen Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger. Die Schweiz hat bis heute mit Deutschland, Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen. Die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht der Doppelbürger wenden Sie sich an das Kommando Ausbildung, Personelles der Armee, Organisationseinheit Steuerung und Vorgaben, Bereich Rechtsanwendung und Vorgaben. Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen Ihre AHV-Nummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Telefonnummer an.
Wer benötigt eine Militäramtliche Bescheinigung?
Die Militäramtliche Bescheinigung dient nicht als Bestätigung für Krankenkassen und für die Patrouille des Glaciers.
Eine Militäramtliche Bescheinigung enthält die geleisteten und anrechenbaren Militärdiensttage pro Jahr. Es enthält keine Angaben zu Grad, Funktion oder anderweitigen Ausbildungen.
Wer hat ein Anrecht auf eine Militäramtliche Bescheinigung?
Damit wir Ihnen eine Militäramtliche Bescheinigung ausstellen können müssen Sie mindestens einen anrechenbaren Militärdiensttag geleistet haben.
Für folgende Dienstleistungen / Abgaben können wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen:
Wie kann ich eine Militäramtliche Bescheinigung bestellen und was benötige ich dazu?
Eine Militäramtliche Bescheinigung kann mit nachstehendem Antragsformular beim Personellen der Armee, Militärdienstpflicht und Verfügungen bestellt werden.
Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular benötigen wir eine Kopie Ihrer CH-ID oder Ihres CH-Passes. Sollten sich Ihre Daten nicht mehr in unserem aktuellen Personalinformationssystem (PISA) befinden benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Dienstbüchleins (Seiten mit den geleisteten Dienstagen).
Wie lange dauert es bis ich die Militäramtliche Bescheinigung erhalte?
Die Erstellung einer Militäramtlichen Bescheinigung dauert ca. 20 Arbeitstage. In dieser Frist ist auch die Einholung der für das Zielland notwendigen Apostille bei der schweizerischen Bundeskanzlei enthalten.