Die Schweizer Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Schweizerinnen können freiwillig Militärdienst leisten.
Über die rechtlichen Bestimmungen zur Militärdienstpflicht, der Dauer des Ausbildungsdienstpflicht, die Anrechnung von Diensttagen, die Verlängerung der Dienstpflicht und die Dienstleistung trotz Untauglichkeit gibt die Webseite der Militärverwaltung Aufschluss. Wer seiner Dienstpflicht nicht nachkommen kann, ist zu einer Wehrpflicht-Ersatzabgabe verpflichtet. Ein unerlaubtes Fernbleiben von der Truppe hat militärstrafrechtliche Konsequenzen.
Was die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Pflicht zur Lohnfortzahlung angeht, gelten vor, während und nach dem Militärdienst spezielle Bestimmungen, die in einem Merkblatt des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) zusammengefasst sind