Das Büro Panzerverschiebungen der Militärpolizei ist die Bewilligungsinstanz für Verschiebungen von Panzern auf öffentlichen Strassen. Sämtliche Panzer mit wenigen Ausnahmen unterliegen aufgrund ihrer Masse der Bewilligungspflicht. Die Koordination zwischen dem militärischen Gesuchsteller und den zivilen Ämtern ist eine der wichtigsten Aufgaben. Vorwiegend gilt es abzuklären, welche Strassen für die geplante Verschiebung benutzt werden können.
Wenn sich im ordentlichen Bewilligungsverfahren herausstellt, dass aufgrund der Auflagen durch die zivilen Behörden auf der vorhergesehenen Strecke keine Verschiebung stattfinden kann, hat sich die Truppe strikte an diese Sperrungen zu halten. Ebenfalls sind zeitliche Einschränkungen möglich, vorwiegend in Städten und Agglomerationen mit mehr als 15'000 Einwohnern und auf Autobahnen.
Wo immer möglich wird sicherlich der Nachtruhe Rechnung getragen. Jedoch sind militärische Fahrzeuge gemäss der zivilen Verkehrsregelverordnung (VRV Art. 91/4d) vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.
Wichtigstes Werkzeug im Büro Panzerverschiebungen ist die in den 1970-er Jahren erstellte Panzerverschiebungskarte. Sie beruht auf den Karten der schweizerischen Landestopographie im Massstab 1:100'000 und wird mittels eines geografischen Informationssystems (GIS) erstellt. Auf ihr sind sämtliche mit Panzern befahrbaren Strassen und Gewichtsbeschränkungen bei Brücken ersichtlich. Sie wird nach der Rekognoszierung von neuen oder umgestalteten Strassenabschnitten laufend erneuert. Es ist jedoch von äusserster Wichtigkeit, dass die Truppe vor jeder Verschiebung die Strecke erkundet, um nicht plötzlich vor überraschenden Strasseneinschränkungen stehen zu bleiben.
Pont-des-Iles 2
Büro Panzerverschiebungen
CH - CH-1950 Sion