Für Anpassungen, Ersatz und Austausch der persönlichen Ausrüstung, welche die Armeeangehörigen während ihrer Dienstpflicht besitzen, sind die aufgeführten Retablierungsstellen zuständig. Bitte unbedingt Dienstbüchlein mitnehmen.
Die Angehörigen der Armee (AdA) treten gemäss Aufgebot des Kreiskommandos an. Die persönliche Ausrüstung kann für die Entlassung nicht retabliert werden.
Ungeachtet der Anzahl geleisteter Dienstjahre können die AdA ihre persönliche Ausrüstung gratis «ins Eigentum» übernehmen, mit Ausnahme der im folgenden Abschnitt aufgeführten rückgabepflichtigen Gegenstände. Mit dem Übergang ins Eigentum wird dem AdA auch die entsprechende Verantwortung übertragen.
Bringen Sie folgende Gegenstände zur Entlassung mit (sofern Sie damit ausgerüstet sind). Bitte alle Abzeichen und Namensschilder, welche nicht aufgenäht sind, vorgängig entfernen.
Artikel, welche oben nicht aufgeführt sind, können behalten oder am Entlassungstag abgegeben werden.
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
Alle Waffen sind gereinigt und gefettet zur Entlassung mitzubringen. Waffen, die ins Eigentum übergehen, werden durch die LBA gekennzeichnet. Sämtliche Sturmgewehre werden zu halbautomatischen Einzelfeuerwaffen umgerüstet. Die Rückgabe der geänderten Waffenteile erfolgt nach ca. 10 Wochen.
Die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum erfolgen gegen Entschädigung. Diese beträgt:
Die Entschädigung ist auf dem Entlassungsplatz in bar zu entrichten! Bargeldloser Zahlungsverkehr oder die Abgabe gegen Rechnung ist ausgeschlossen.