Alle Schweizer Männer müssen; für Frauen, Auslandschweizer, Doppelbürger und Eingebürgerte gelten spezielle Regelungen.
Die Schweizer Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert und beruht auf der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürger. Die Militärpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in jenem du 18 Jahre alt wirst. Bis Ende deines 24. Altersjahres musst du die Rekrutierung absolviert haben. Die Rekrutenschule kann frühestens ab dem 19. Altersjahr und muss spätestens bis zum 25. Altersjahr absolviert werden.
Weiter sind die folgenden Regelungen zu beachten
Frauen können freiwillig Militär- oder Zivildienst leisten. Wer bereits 24 Jahre alt ist, kann einen Antrag auf Rekrutierung nach Überschreiten der offiziellen Altersgrenze stellen.
Wer sich zwischen dem 18. und 24. Altersjahr in der Schweiz einbürgern lässt, wird militärdienstpflichtig und erhält ein Aufgebot.
Wer zwischen dem 25. und 29. Altersjahr eingebürgert wird, wird zwecks Abklärung der Schutzdiensttauglichkeit zur Rekrutierung aufgeboten. Du kannst freiwillig Militärdienst leisten. Dafür musst du einen Antrag für die Absolvierung einer RS nach Überschreiben der Altersgrenze stellen.
Wenn du nebst dem Schweizer Bürgerrecht eine andere Staatsangehörigkeit hast, bist du ebenfalls militärdienstpflichtig. Ausgenommen sind Schweizer Bürger, die ihre militärischen Pflichten im Land ihrer zweiten Staatsangehörigkeit erfüllt haben. Bilaterale Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor.
Auslandschweizer sind in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten, können sich jedoch freiwillig zum Militärdienst melden. Kehrst du als Auslandschweizer dauerhaft in die Schweiz zurück, wirst du deinem Alter entsprechend militärdienstpflichtig.