Frauen können freiwillig in der Schweizer Armee Dienst leisten. Dabei gelten die gleichen Rechte und Pflichten für Männer und Frauen. Und natürlich: Männer und Frauen haben bei gleicher Leistung die gleichen Chancen.
Frauen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Militärdienstpflichtig werden sie erst, wenn sie nach der Rekrutierung die ihnen zugeteilte Funktion annehmen. Wird eine Frau für untauglich befunden, muss sie keine Wehrpflichtersatzabgabe leisten.
Die Rekrutierung muss normalerweise spätestens in dem Jahr absolviert werden, in dem das 24 Altersjahr erreicht wird. Wenn du älter als 24 Jahre bist, aber trotzdem Dienst leisten willst, kannst du einen schriftlichen Antrag zur Absolvierung der Rekrutenschule einreichen.
Mit 18 Jahren erhalten alle Schweizerinnen eine Einladung zu einem Orientierungstag; die Teilnahme ist freiwillig. Einige Kantone führen separate Orientierungstage für Frauen durch. Informiere dich beim Kreiskommando deines Wohnkantons.
Bei der Rekrutierung absolvieren Frauen den gleichen Fitnesstest wie Männer. Für die militärische Einteilung gilt beim Sporttest für Frauen und Männer dieselbe Wertetabelle. In der Rekrutenschule sind Frauen den gleichen körperlichen Belastungen ausgesetzt wie Männer. Eine gute physische Vorbereitung auf die Rekrutenschule ist deshalb empfehlenswert.
Männer und Frauen absolvieren dieselbe militärische Ausbildung, sie geniessen die gleichen Rechte und Pflichten. Frauen stehen auch dieselben Funktionen offen wie Männern. Dasselbe gilt für die Karrieremöglichkeiten in der Armee. Es gilt: gleiche Leistung, gleiche Chancen für Frauen und Männer.
Frauen und Männer sind in der Rekrutenschule grundsätzlich getrennt untergebracht und nutzen getrennte sanitäre Anlagen. Wo dies nicht möglich ist, suchen Rekrutinnen mit den Vorgesetzten gemeinsam Lösungen.
Frauen, die schwanger sind oder werden, können eine Dienstverschiebung beantragen oder den Dienst vorerst fortsetzen. Die Frauen bleiben dienstpflichtig, aber der Mutterschutz ist gewährleistet.
Für Menstruationsartikel inklusive Medikamente sind in erster Linie die Rekrutinnen selber verantwortlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Militärdienst zu Schädigungen der eigenen Gesundheit oder zur Schädigung Dritter führen können, sind dem Truppenarzt zu melden.
Für Fragen bezüglich Rekrutierung ist das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee zuständig. Sie erreichen es per Mail (fda@vtg.admin.ch) oder Telefon (+41 58 464 12 35).