Wenn Militärdienst aus persönlichen, beruflichen oder medizinischen Gründen nicht möglich ist, müssen Armeeangehörige frühzeitig eine Dienstverschiebung beantragen. Das Gesuch wird nur bei zwingenden Gründen und wenn der Dienst es erlaubt, bewilligt. Verschobene Dienste müssen nachgeholt werden.
Ein Dienstverschiebungsgesuch ist notwendig, wenn ein persönlicher Urlaub nicht ausreicht, und muss spätestens 14 Wochen vor dem Dienst schriftlich mit Bestätigungen (z.B. vom Arbeitgeber oder von der Bildungseinrichtung) eingereicht werden. Für später eingereichte Gesuche kann die vordienstliche Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Nutzen Sie den Dienstmanager um das Gesuch einzureichen.
In jedem Fall bleiben Sie bis zum Erhalt einer Bewilligung über die Dienstverschiebung einrückungspflichtig.
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Der Militärärztliche Dienst kann Sie von der Dienstleistung dispensieren, wenn ein dokumentiertes medizinisches Problem vorliegt. Hierfür ist ein Arztzeugnis notwendig.
Für die medizinische Beurteilung der Dienstfähigkeit sind zuständig:
Die mit der Betreuung der Truppe beauftragten Ärztinnen und Ärzte sind an die Entscheide der medizinischen Untersuchungskommissionen (UC) gebunden.
Senden Sie Ihr Dienstverschiebungsgesuch und als Beilage ein Arztzeugnis oder andere medizinische Unterlagen in einem verschlossenem Umschlag an die zuständige Militärbehörde.
Reisefähige Kranke haben einzurücken und sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung zu melden. Nicht reisefähige Kranke haben ihrem Kommandanten spätestens auf den Einrückungstag das Dienstbüchlein sowie ein ärztliches Zeugnis, das die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt, in einem verschlossenen Umschlag zuzustellen bzw. die Zustellung elektronisch anzukündigen.
Bei kurzfristigen Gesuchen ist es von Vorteil, zusätzlich eine Kopie des Dienstverschiebungsgesuches und des Arztzeugnisses direkt an den Militärärztlichen Dienst zu senden, um den administrativen Weg abzukürzen.
Alternativ können Sie Ihr Gesuch per Formular inkl. Beilagen einreichen:
richten Ihr Gesuch an die zuständige Militärbehörde ihres Wohnortskantons.
Reichen Sie Ihre Anfrage ein bei:
richten ihr Gesuch auf dem Dienstweg an:
Studierende reichen ihr Gesuch über die für sie zuständige Beratungsstelle ein: