Über die allgemeinen Urlaube hinaus (zum Beispiel an den Wochenenden) können Sie zur Wahrnehmung wichtiger privater Termine, seien sie familiärer oder beruflicher Natur, einen persönlichen Urlaub beantragen. Nutzen Sie den Dienstmanager um das Gesuch einzureichen. Das Gesuch sowie allfällige beizufügende Beilagen gelangen elektronisch an die verantwortliche Stelle und werden vom zuständigen Kommandanten (oder von einem berechtigten Stellvertretenden) zeitnah beantwortet.
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Alternativ können Sie Ihr Gesuch per Formular inkl. Beilagen an Ihren Kommandanten schicken:
Ein längerer Auslandaufenthalt will möglichst frühzeitig geplant sein, damit einer Bewilligung ihres Gesuches seitens des Kreiskommandos nichts im Wege steht. Müssen Sie aus beruflichen oder privaten Gründen oder für die Aus- und Weiterbildung längere Zeit ins Ausland (über 12 Monate) und ist Ihnen ein Militärdienst deshalb nicht möglich, müssen Sie frühzeitig beim Kreiskommando ihres Wohnkantons ein Gesuch um Auslandurlaub stellen.
Das Formular «Gesuch für Auslandurlaub» ist beim Sektionschef oder dem Kreiskommando ihres Kantons erhältlich (Bsp. Graubünden). Auslandurlaub wird erteilt, wenn die Meldepflichtigen die militärischen Pflichten erfüllt haben, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz ergeben (Militärdienst, Schiesspflicht, Wehrpflichtersatz etc.). Die Gründe für eine allfällige Ablehnung des Gesuches um Auslandaufenthalt können sie Art. 44 der VMDP entnehmen.
Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig und zusätzlich ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.