Die Schweizer Armee hat drei Aufgaben, die in der Bundesverfassung verankert sind:
Wenn die Mittel der zivilen Behörden nicht mehr ausreichen, können sie den Bundesrat für subsidiäre Unterstützung durch die Schweizer Armee anfragen. An der Seite anderer Notfallorganisationen wie der Polizei, der Feuerwehr oder des Zivilschutzes hilft die Armee bei der Bewältigung von Naturkatastrophen, beim Schutz internationaler Konferenzen oder bei der Durchführung von Grossveranstaltungen.
Mit den Super Puma hilft die Luftwaffe der Schweizer Armee dabei, Waldbrände zu bekämpfen oder bei Trockenheit Wasser für Nutztiere in entlegene Bergregionen zu transportieren. Bei Katastrophen wie Erdbeben oder Fluten kann die Schweizer Armee auf Geheiss des Bundesrates auch Delegationen ins Ausland entsenden, um vor Ort zu unterstützen.