Alle Angehörigen der Armee (AdA), die sich für eine Kaderlaufbahn als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier entschieden haben, erhalten einen Betrag pro erreichter Gradkategorie, den sie für eine zivile Aus- oder Weiterbildung verwenden können.
Die Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee (VAK) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Diese Finanzierung kann nur für zivile Aus- oder Weiterbildungen bezogen werden, die ab dem 1. Januar 2018 besucht worden sind.
Milizkader der Armee, welche die Kaderschule und den praktischen Dienst für die Ausbildung zum:
erfolgreich absolviert haben und ihre militärische Weiterausbildungen frühestens per 1. Juli 2017 (Unteroffizier: 1. Oktober 2019) begonnen und am 31. Dezember 2017 (Unteroffizier: 1. Januar 2020) noch nicht abgeschlossen haben.
Vom Geltungsbereich ist das militärische Berufspersonal demnach nicht erfasst. Milizangehörige, die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zivil oder befristet als sogenannte Zeitmilitärs angestellt werden, können durchaus anspruchsberechtigt sein.
Keinen Anspruch haben Milizkader, die keinen praktischen Dienst vor dem Erreichen des Grades leisten.
Für Militärärztinnen und -ärzte, Militärzahnärztinnen und -ärzte, Militärapothekerinnen und -apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte des Rotkreuzdienstes richtet sich die Ausbildungsgutschrift nach der Gradkategorie für Subalternoffiziere (Leutnant).
Für Hauptleute in der Funktion Quartiermeister, die eine Kaderschule und einen praktischen Dienst für den Grad Oberleutnant absolviert haben, richtet sich die Ausbildungsgutschrift nach dem Betrag für Hauptmann im Allgemeinen.
Der AdA muss militärdienstpflichtig sein gemäss Art. 13 Militärgesetz.
Alle Aus- und Weiterausbildungen, die beruflich orientiert sind und durch eine Ausbildungsinstitution in der Schweiz durchgeführt worden sind sowie:
Dies schliesst nicht aus, dass die Betroffenen Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise einen Teil davon im Ausland absolviert (etwa bei Sprachausbildungen) wird. Entscheidend ist, dass die Aus- Weiterbildung durch eine in der Schweiz ansässige Ausbildungsinstitution durchgeführt beziehungsweise von dieser organisiert und auch bei dieser bezahlt worden ist.
1. Militärische Weiterbildung
2. Aus- und Weiterbildungen/ Ausbildungsinstitutionen
3. Gebühren und Kosten
4. Unterlagen
Der AdA muss folgende Unterlagen einreichen:
Nach Absolvierung seiner militärischen Weiterbildungen kann der AdA ein Gesuch innert 12 Monaten ab Datum nach Beendigung der zivilen Aus- oder Weiterbildung, oder nachdem er ein Teil davon (zum Beispiel ein Semester) absolviert hat, einreichen.
Der AdA kann mehrere Gesuche einreichen bis das Guthaben aufgebraucht ist. Die Gebühren und Kosten müssen vom AdA vorfinanziert werden.
Das vollständige Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen kann beim Pers A eingereicht werden.
VBS -DDPS
Schweizer Armee
Kommando Ausbildung
Personelles der Armee (Pers A)
KF Of Wesen/ Ausb Gut
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Der AdA muss erhaltene Ausbildungsgutschriften als «übrige Einkünfte» in der Steuererklärung deklarieren. Entstandene Kurskosten können als «berufsorientierte Aus- und Weiterbildung» in Abzug gebracht werden, soweit es sich um eine Berufsausbildung handelt.
Aufgrund der Informationen auf dieser Seite können keine rechtlichen Ansprüche auf Ausbildungsgutschriften geltend gemacht werden. Für die verbindliche Feststellung einer allfälligen Anspruchsberechtigung sind die persönlichen Verhältnisse und das geltende Recht vom Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bis zur Rechtskräftigkeit der Verfügung massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies Einfluss auf eine allfällige Anspruchsberechtigung haben.
Verordnung über die Ausbildungsgutschrift von Milizkader der Armee (VAK)
Für Fragen steht Ihnen die Hotline des Personellen der Armee gerne zur Verfügung.
Tipp: Halten Sie bitte bei telefonischen Anfragen immer Ihre Versicherungsnummer bereit, damit wir Ihnen schneller Auskunft geben können.
Erreichbarkeit: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Telefon: 0800 424 111
Mail: personelles.persa@vtg.admin.ch