In diesem Fall benötigen Sie einen neuen Registrationsbrief. Hier können Sie einen neuen bestellen.
Den Registrierungsbrief können Sie hier bestellen.
Es dauert ca. 3-4 Tage bis maximal 1 Woche und wird eingeschrieben an Ihre Wohnadresse gesandt.
Ist es Ihnen nicht möglich, den Brief persönlich entgegen zu nehmen, können Sie bei der Post eine Vollmacht für eine andere Person erteilen: https://www.post.ch/de/empfangen/vollmachten-bei-der-post
Der Dienstmanager ist eine Web-Applikation, welche auf dem Smartphone wie auch auf dem Computer aufgerufen werden kann. Allerdings wird die V-Access-App benötigt, welche nur für Android und iOS verfügbar ist. Wir unterstützen Betriebssysteme, die nicht älter als maximal 5 Jahre sind.
Nur den öffentlichen Bereich. Um Geschäftsfälle (z. B. Einreichen einer Dienstverschiebung) durchführen zu können, müssen Sie sich einloggen, was nur mit der V-Access-App möglich ist.
Leider gar nicht. Die App wird nur für Android und iOS angeboten.
Der Schutz der Daten und Informationen ist uns ein wichtiges Anliegen, gerade weil der Dienstmanager auch militärisch sensitive Daten beinhaltet. Deshalb muss der/die Benutzer/-in des Dienstmanagers eindeutig identifiziert werden können.
Eine Übertragung der V-Login-App auf ein neues Mobiltelefon benötigt einen neuen Registrationsbrief. Hier können Sie einen Registrationsbrief bestellen.
Diese Einladung wird an alle Angehörigen der Armee versendet, die eine aktive Einteilung haben, auch an solche, die bereits ihre Diensttage absolviert haben. In Ihrem Fall sind die Unterlagen lediglich zu Ihrer Information. Falls Sie Interesse haben, können Sie sich jedoch gerne einloggen und persönliche Informationen abrufen. In Zukunft wird der Dienstmanager der Armee stetig mit weiteren Funktionen ausgestattet – auch mit solchen, die für ehemalige Angehörige der Armee interessant sein könnten.
Grundsätzlich: Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung. Wir empfehlen es aber sehr, da es die Prozesse und somit die Interaktion zwischen den Angehörigen der Armee und der Verwaltung massiv vereinfacht.
Ja, der Dienstmanager ist eine Web-Applikation, die primär für Mobilgeräte optimiert wurde.
Der Dienstmanager ermöglicht es, verschiedene Geschäftsfälle sehr einfach zu erledigen. Es geht darum, die Interaktion zwischen den Angehörigen der Armee und der Verwaltung zu digitalisieren und zu optimieren und dadurch zu beschleunigen. Kein langes Suchen mehr, wo man was hinschicken muss, wer zuständig ist etc., sondern alles aus einer Hand. Zudem kann viel Papier gespart werden.
Niemand ausser der/die Benutzer/-in. Die Daten werden vom Dienstmanager direkt an ein sicheres militärisches Informationssystem übertragen, wo die Militärverwaltung entsprechend ihren Zugriffsrechten dann Zugriff auf die Daten hat.
Ja, die beiden Eintrittsmöglichkeiten sind offizielle Kanäle. Das Ziel ist, dass die AdA künftig nur noch diese benötigen und nicht mehrere verschiedene Nummern für ihre Anliegen suchen müssen.
Kontaktformular
Im Moment: Ja. Künftig wird ein Grossteil aller Interaktionen zwischen den Angehörigen der Armee und der Militärverwaltung über den Dienstmanager abgehandelt.
Schreiben Sie uns gerne via Kontaktformular auf der Startseite des Dienstmanagers.
Die DIM-Wallet-App wird mittels 2-Faktor-Authentifizierung und lokaler Gerätesperre geschützt.
Die Daten werden lokal auf Ihrem Endgerät verschlüsselt gespeichert.
Ja, Sie sind verpflichtet, trotzdem einzurücken.
Nein, mit Ihrer Einwilligung zur digitalen Korrespondenz werden Ihnen ab 2025 keine Dokumente mehr per Post gesendet. Der Marschbefehl kann aber als PDF-Dokument im Dienstmanager heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Nein, Sie sind jedoch verpflichtet, ausgerüstet einzurücken.
Sie sind verpflichtet, trotzdem einzurücken.
Nein. Den Status Ihrer Anfragen können Sie in der DIM-Wallet nicht nachverfolgen, öffnen Sie dafür den Dienstmanager im Browser. Mit der DIM-Wallet-App haben Sie die wichtigsten Dokumente wie beispielsweise den Marschbefehl rasch griffbereit.
Ja, zwecks eindeutiger Identifikation muss der Marschbefehl bei einer Kontrolle immer mit einem amtlichen Ausweis vorgewiesen werden.
Ja, der Marschbefehl oder die militärische ID ersetzt keinen amtlichen Ausweis. Ein Abgleich muss aus Sicherheitsgründen stattfinden.
Führerausweise sind nicht hinterlegt. Gültigkeit hat nur der amtliche Führerausweis.
Die DIM-Wallet-App erleichtert das Vorzeigen und die Kontrolle des Marschbefehls oder des Urlaubspasses in Abgleich mit einem gültigen Ausweisdokument. Am generellen Ablauf des Einrückens ändert sich nichts.
Nein. Eine allfällig benötigte zusätzliche Stromversorgung ist über die Einheit sicherzustellen.
Ja, das Vorweisen und Kontrollieren kann mit der DIM-Wallet-App auch ohne Netzwerkverbindung erfolgen. Um neue Dokumente auf Ihr Endgerät zu laden, muss eine Netzwerkverbindung bestehen.
Ja, der Versand wird in Zukunft über den Dienstmanager ermöglicht. Die Eingabe der Dokumente erfolgt aber über die etablierten Systeme der Truppe, die vom Kdt eingesetzt werden (z. B. Miloffice und PISA).
Nach der Übergangsphase werden den AdA, die den Dienstmanager nutzen, keine Marschbefehle mehr per Post gesendet. Die briefliche Korrespondenz wird abnehmen.
Die Übergangsphase dauert voraussichtlich bis Ende 2024.
Bei Orientierungstagen, Rekrutierungen sowie in der RS und UOS wird das möglich sein.
Bei FDT und weiteren Kursen müssen die AdA Registrierungsbriefe bestellen, die an die Heimadresse versendet werden.
Nein, ein Dispensationsgesuch für eine Dienstleistung gibt es in dieser Form nicht. Man kann nur für einen Assistenzdienst dispensiert werden.
Du kannst ein Dienstverschiebungsgesuch (DVS) stellen. Ein Aufgebot in eine andere Formation im gleichen Jahr wird von der militärischen Behörde geprüft.
Bei einem Einzeldiensttag erfolgt in der Regel kein Aufgebot für einen Ersatzdienst. Im Gesuchsprozess kannst du die Option wählen: «Ich kann dieses Jahr keinen Ersatzdienst leisten.»
Wenn ein DVS aus medizinischen Gründen gestellt wird, gibt der Militärärztliche Dienst (Mil Az D) eine Stellungnahme ab. Sie können eine Karenzfrist aussprechen und dich zur medizinischen Neubeurteilung aufbieten.
Den Entscheid zu deinem DVS-Gesuch erhältst du von der zuständigen militärischen Behörde, die dein Gesuch empfangen hat.
Das ÖV-Ticket erscheint aktuell nur auf dem SwissPass und nicht auf der SBB-App.
Das ÖV-Ticket wird spätestens 24h vor dem Dienstantritt generiert.